Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Krippen-, Kindergarten-, Schulverpflegung und Catering der Oskar Catering GmbH


1. Angebote:
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

2. Preisangaben:
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung ausgewiesen.

3. Zahlungsbedingung:
Unsere Lieferungen sind zahlbar ohne jeden Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung der Rechnung, soweit nicht anders vereinbart. Bei allen Aufträgen behalten wir uns das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die Oskar Catering GmbH behält sich das Recht der Vorauszahlung vor.

4. Reklamation:
Die Überprüfung der gelieferten Speisen auf Vollständigkeit sowie Beschaffenheit sollte unmittelbar nach der Lieferung geschehen. Festgestellte Mängel sind der Oskar Catering GmbH gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde eine derartige Anzeige,
so gilt die gelieferte Ware als einwandfrei, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der ersten Untersuchung nicht erkennbar war. Derartige Mängel müssen spätestens am darauffolgenden Werktag der Auslieferung bei der Oskar Catering GmbH gemeldet werden.

5. Teilnehmeranzahl (Eventcatering):
Die genaue Anzahl der Teilnehmer und die genau definierte Speisenauswahl ist bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung der Oskar Catering GmbH durch den Auftraggeber verbindlich mitzuteilen. Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl von mehr als 10% behält sich die Oskar Catering GmbH das Recht einer erneuten Preiskalkulation vor. Da diese Angaben, als garantierter Vertragsinhalt gelten, werden sie bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Equipment, ect. werden nach den Listenpreisen der Oskar Catering GmbH gesondert berechnet.

6. Stornierung (Eventcatering):
Bei einem Vertragsrücktritt von Seiten des Veranstalters, bis 5 Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn, werden dem Veranstalter die bis dahin anfallenden Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei einer späteren Stornierung wird die volle Summe des Auftragswertes fällig. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, der Oskar Catering GmbH, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

7. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen:
Die Sorgfaltspflicht für angemietete oder zur Verfügung gestellter Gegenstände obliegt von der Übernahme bis zur Rückgabe dem Mieter. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des

Mieters, werden die Kosten für die Wiederbeschaffung, bzw. der Reparatur dem Mieter in Rechnung gestellt.

8. Aufbewahrung und Haltbarkeit der Lebensmittel:
Die angelieferten Speisen und Getränke werden von der Oskar Catering GmbH nach den in Deutschland geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungenhergestellt und befinden sich bei der Anlieferung beim Kunden in einem ordnungsgemäßen Zustand. Die Lebensmittel sind zum umgehenden Verzehr bestimmt. Nach der Anlieferung beim Kunden, geht die alleinige Verantwortung für die sachgerechte Lagerung und die hygienisch einwandfreie Behandlung der gelieferten Lebensmittel, auf den Kunden über. Die Oskar Catering GmbH übernimmt nach der erfolgten Auslieferung keine Haftung für eine Veränderung oder Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke, die auf eine fehlerhafte Lagerung, einen unsachgemäßen hygienischen Umgang oder einen verspäteten Verzehr durch den Kunden zurückzuführen ist.

9. Lieferung:
Die Bestellung wird zur vereinbarten Lieferzeit in den eigens dafür vorgesehenen Transportbehältern angeliefert. Für Schäden infolge von Lieferzeitverzögerungen haftet die Oskar Catering GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei unbekannten oder unvorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Lieferung- wie beispielsweise versperrte oder fehlende Zufahrten, aufwendige Transportwege, nicht ebenerdig befahrbarer Veranstaltungsorte stellen wir die zusätzlich entstandenen Kosten in Rechnung. Umstände, welche die Lieferung unmöglich machen oder übermäßig erschweren, (z.B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Stau, Betriebsstörungen, Streik usw.) entbinden uns von der Leistungspflicht. Nimmt der Kunde die bestellten Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, so ist er dennoch zur Zahlung verpflichtet.

10. Datenschutzerklärung:
Die Oskar Catering GmbH ist verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes.
Die personenbezogenen Daten des Kunden zur Erfüllung des Auftrages werden von uns selbst verarbeitet unter Einhaltung der gesetzlichen Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a), b) und c) DS- GVO. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungs-pflichten gespeichert. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft gem. Art. 15DS-GVO; Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO; Recht auf Löschung gem. Art. 17DS-GVO; Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO; Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 DS-GVO; Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO und Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO zu.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten kann zum einen für den Abschluss des Vertrages sowie die Erfüllung des Auftrags erforderlich sein. Das nicht zur Verfügung stellen etwaiger erforderlicher personenbezogener Daten, kann zur Folge haben, dass wir den Auftrag nicht oder nicht wie gewünscht erfüllen können.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichtsstand/Erfüllungsort ist, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann ist und wenn der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile Erding.